Förderung

Förderungen

Fördermöglichkeiten für Ihre Dämmmaßnahme

Wer sein Gebäude dämmt, profitiert doppelt – durch geringere Energiekosten und staatliche Förderung.
Unsere Einblasdämmungen sind förderfähig und erfüllen alle technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen,
damit Sie bares Geld sparen und Ihre Investition sich noch schneller rechnet.

Wir unterstützen Sie dabei, die passende Fördervariante für Ihr Projekt zu finden –
einfach, transparent und ohne unnötige Bürokratie.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an

Sie sind unsicher, welche Fördermöglichkeit für Ihr Projekt in Frage kommt?
Wir beraten Sie persönlich und unterstützen Sie bei allen Schritten – von der Auswahl des passenden Programms bis zur Fachunternehmererklärung.

2 Wege zur Förderung Ihrer Dämmmaßnahme

20 % Rückerstattung

Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Die einfachste Möglichkeit, Ihre Dämmmaßnahme fördern zu lassen,
ist die steuerliche Absetzung nach § 35c EStG. Dabei können Sie 20 % der Gesamtkosten direkt über Ihre Steuer zurückholen –
verteilt auf drei Jahre:

  • Jahr 1: 7 %

  • Jahr 2: 7 %

  • Jahr 3: 6 %

Ein Energieberater ist dafür nicht erforderlich.
Wir stellen Ihnen eine Fachunternehmererklärung aus, die Sie einfach Ihrem Steuerberater vorlegen. Das war’s – unkompliziert, sicher und direkt wirksam.

bis zu 20 % Zuschuss

Förderung über BEG / KfW / BAFA

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die Förderprogramme der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Hier sind 15 % Förderung möglich – und zusätzlich 5 % iSFP-Bonus, wenn ein
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen zertifizierten Energieberater erstellt wurde.

Diese Variante ist besonders attraktiv bei umfangreicheren Sanierungsvorhaben,
erfordert jedoch etwas mehr bürokratischen Aufwand.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die passenden Ansprechpartner zu finden.

Nach oben scrollen