Förderungsmöglichkeiten Einblasdämmung

Es gibt zwei Möglichkeiten wie du dir unsere angebotenen Maßnahmen fördern lassen kannst. 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt Zuschuss & Kreditangebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier sind 15 % Förderung + 5 % iSFP Bonus möglich. Wer diesen Weg nutzen möchte, muss ich auf etwas mehr Bürokratie einstellen. Beim Aufstellen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), welcher durch Energieberater erstellt werden kann dies die richtige Maßnahme für dich uns deine Vorhaben sein. 

Die zweite und oftmals von uns empfohlene Förderungsmöglichkeit ist das Absetzen unserer Maßnahmen über das Einkommensteuergesetz nach § 35 c. Du kannst also ganz unkompliziert, auch ohne Energieberater, 20 % von der Gesamtrechnung auf drei Jahre verteilt absetzen. Im ersten und zweiten Jahr 7 % und im dritten Jahr noch einmal 6 %. 

Dafür stellen wir dir eine Fachunternehmererklärung aus, welche du deinem Steuerberater vorlegen muss. Das war´s!

Bitte beachte, dass du nur eine Förderung erhältst, wenn der Betrieb fähig ist dir eine vom Staat festgelegte Fachunternehmererklärung auszustellen. Dafür muss das Unternehmen mind. in einem der folgenden Gewerken tätig sein:  

Mauer-und Betonbauarbeiten, Stukkateurarbeiten, Maler-und Lackierungsarbeiten, Zimmerer-,Tischler-und Schreinerarbeiten, Wärme-, Kälte-und Schallisolierungsarbeiten, Steinmetz und Steinbildhauarbeiten, Brunnenbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Klempnerarbeiten, Glasarbeiten, Installateur-und Heizungsbauarbeiten, Kälteanlagenbau, Elektrotechnik und –installation, Metallbau, Ofen-und Luftheizungsbau, Rollladen-und Sonnenschutztechnik, Schornsteinfegerarbeiten ,Fliesen-, Platten-und Mosaiklegerarbeiten, Betonstein-und Terrazzoherstellung

Mindestanforderungen GEG
(haben nichts mit Förderfähigkeit zu tun. Sind stets einzuhalten)

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